Unsere Brandschutzbestimmungen sind einem permanenten Wandel unterworfen und unterliegen oft auch noch kantonal unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen. Nur wer immer am Ball bleibt, weiss was heute gefordert ist.
Das Fachpersonal der BZH ist speziell auf diese Details geschult und unterstützt Schreinereien, Planer, Architekten, Unternehmungen und Privatpersonen als Experten bei allen Fragen rund um die aktuellen Brandschutzbestimmungen.
Für Sie liefern wir konkrete Detaillösungen und Konstruktionen, damit auch bei Ihnen garantiert nichts anbrennt.
Für spezifische Anfragen zu einem Produkt oder zu einer Konstruktionslösung, bitten wir sie uns die Unterlagen (z.B. Entwürfe, Pläne, etc.) im PDF-Format per E-Mail zuzustellen.